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   Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06   

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Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06 (https://dejure.org/2007,14669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.09.2007 - C-244/06 (https://dejure.org/2007,14669)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. September 2007 - C-244/06 (https://dejure.org/2007,14669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Dynamic Medien

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, wenn sie nicht von einer zuständigen nationalen Stelle zum Zweck des Jugendschutzes geprüft und eingestuft wurden - Aus einem anderen ...

  • EU-Kommission PDF

    Dynamic Medien

    Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Rechtsvorschriften, die den Vertrieb von Bildträgern im Versandhandel verbieten, wenn sie nicht von einer zuständigen nationalen Stelle zum Zweck des Jugendschutzes geprüft und eingestuft wurden - Aus einem anderen ...

  • EU-Kommission

    Dynamic Medien

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)
  • beck.de (Kurzinformation)

    Vereinbarkeit des Verbot des Versandhandels von Bildträgern mit EU-Recht

  • 123recht.net (Pressemeldung, 13.9.2007)

    Deutscher Jugendschutz bestätigt // Altersfreigaben aus dem Ausland gelten nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-322/01

    DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06
    Das Landgericht Koblenz fragt in der Vorlageentscheidung danach, ob im vorliegenden Fall die Argumente einschlägig sind, die den Gerichtshof im Urteil Deutscher Apothekerverband(28) zu der Feststellung veranlasst haben, dass ein Verbot des Versandhandels für Arzneimittel über das Internet wie das in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache geprüfte Verbot nicht die zweite der Voraussetzungen im Sinne des Urteils Keck und Mithouard erfüllt.

    Das vorlegende Gericht hebt hervor, dass der vorliegende Fall sich vom Sachverhalt, der dem Urteil Deutscher Apothekerverband zugrunde gelegen habe, dadurch unterscheide, dass Avides "die Ware aus Großbritannien zunächst in die Bundesrepublik einführt und dann im Versandhandel vertreibt, während in [dem in diesem Urteil behandelten Fall] die Einfuhr im Wege des Versandhandels erfolgte, mit anderen Worten, das betroffene Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland hatte".

    Im Urteil Deutscher Apothekerverband(29) hat der Gerichtshof die besondere Bedeutung hervorgehoben, die nach dem Aufkommen des Internets als eines internationalen Verkaufssystems dem Versandhandel für den Absatz von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten im Inland zukommt.

    Daher kann also nicht auf der Grundlage des Lösungsansatzes des Gerichtshofs im Urteil Deutscher Apothekerverband, der oben in Nr. 55 dargestellt worden ist, angenommen werden, dass das in Rede stehende Verbot den Zugang der von Avides aus dem Vereinigten Königreich eingeführten Waren zum deutschen Markt stärker behindert als denjenigen der inländischen Erzeugnisse.

    8 - Von den vielen Urteilen: Urteile vom 13. Dezember 2001, DaimlerChrysler (C-324/99, Slg. 2001, I-9897, Randnr. 32), vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl (C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 18), und vom 11. Dezember 2003, Deutscher Apothekerverband (C-322/01, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 64).

    15 - Im Urteil Deutscher Apothekerverband (Randnr. 63) ist der Gerichtshof in Bezug auf ein Verbot wie das in der in diesem Urteil untersuchten deutschen Regelung, das den Versandhandel mit Arzneimitteln betrifft, deren Vertrieb den Apotheken vorbehalten ist, zum gleichen Ergebnis gelangt.

    20 - Urteile vom 24. November 1993, Keck und Mithouard (C-267/91 und C-268/91, Slg. 1993, I-6097, Randnr. 15), und Deutscher Apothekerverband, Randnr. 67.

    41 - Urteil Deutscher Apothekerverband, Randnr. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 14.10.2004 - C-36/02

    das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06
    37 - Die deutsche Regierung beruft sich hierfür auf das Urteil vom 14. Oktober 2004, Omega (C-36/02, Slg. 2004, I-9609, Randnr. 34).

    40 - Urteil Omega, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06
    22 - Urteile vom 15. Dezember 1993, Hünermund u. a. (C-292/92, Slg. 1993, I-6787, Randnr. 21), vom 9. Februar 1995, Leclerc-Siplec (C-412/93, Slg. 1995, I-179, Randnr. 21), und vom 23. Februar 2006, A-Punkt Schmuckhandel (C-441/04, Slg. 2006, I-2093, Randnr. 15).

    23 - Schlussanträge vom 27. Oktober 1993 in der mit dem Urteil Hünermund u. a. abgeschlossenen Rechtssache (Nr. 11).

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